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   FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98   

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https://dejure.org/2001,8760
FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98 (https://dejure.org/2001,8760)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 K 128/98 (https://dejure.org/2001,8760)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 K 128/98 (https://dejure.org/2001,8760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines Gebrauchtwagens; Verschaffung des Versicherungsschutzes als selbständige Hauptleistung neben der Lieferung eines Fahrzeugs ; Enge sachliche und wirtschaftliche Verknüpfung zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 10 Buchst. b; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines Gebrauchtwagens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines Gebrauchtwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Der Abschluss eines "Car-Garantie"-Vertrags anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufes ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, er hängt auch eng mit der Gebrauchtwagenlieferung im Sinne einer Ergänzung, Verbesserung und Abrundung der Hauptleistung zusammen, weil er ein Mittel darstellt, die Lieferung eines Gebrauchtwagens unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 25. Februar 1999 C-349/96, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- 1999, Nr. C 121, 3 = Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1999, 254 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1999, 421; Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1523 = HFR 1999, 928 m.w.N.).

    Für die unselbständige Nebenleistung genügt die Feststellung, dass sie üblicherweise, also in der überwiegenden Zahl der Fälle, nicht als eigene Hauptleistung sondern nur im Anschluss an eine andere Leistung gewährt wird, wie es hier zutrifft (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 = HFR 1999, 928 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist die "Car-Garantie" mit den neben Beherbergungsleistungen in einem "Kurhotel" verabreichten Thermalbädern vergleichbar, die in der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen im Ergebnis als selbständige Hauptleistung gewürdigt wurden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 = HFR 1999, 928).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Der Abschluss eines "Car-Garantie"-Vertrags anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufes ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, er hängt auch eng mit der Gebrauchtwagenlieferung im Sinne einer Ergänzung, Verbesserung und Abrundung der Hauptleistung zusammen, weil er ein Mittel darstellt, die Lieferung eines Gebrauchtwagens unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 25. Februar 1999 C-349/96, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- 1999, Nr. C 121, 3 = Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1999, 254 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1999, 421; Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1523 = HFR 1999, 928 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Die hier vorliegenden Verhältnisse stimmen demnach nicht mit den Fallgestaltungen überein, bei denen gastronomische Leistungen neben künstlerischen oder unterhaltenden Darbietungen als selbständige Hauptleistungen gewürdigt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 186, 151, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 145 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.12.1995 - 6 U 148/95

    Klage auf Unterlassung irreführender Werbung; Werbung für eine reine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Gerade dadurch wird aber belegt, dass die "Car-Garantie" vom Fachhändler als Abrundung und Ergänzung eben seiner spezifischen Leistung angesehen und angeboten wird, die auch bei der Werbung im Wettbewerb mit privaten Anbietern von Gebrauchtwagen und mit andersartigen Gewährleistungen eingesetzt werden kann, wie z. B. durch die von den Beteiligten angeführte wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung bestätigt wird (Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Frankfurt a. M. vom 21. Dezember 1995 6 U 148/95, Neue Juristische Wochenschrift -NJW-RR 1996, 1386).
  • BFH, 06.05.1993 - V R 137/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Der Senat sieht auch einen wesentlichen sachlichen Unterschied zu dem vom BFH mit anderem Ergebnis entschiedenen Fall der Verschaffung von Versicherungsschutz durch eine Bausparkasse zugunsten der Bausparer (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1993 V R 137/90 n.v. juris-Dokument).
  • FG Nürnberg, 30.03.1998 - II 240/97

    Umsatzsteuer; Behandlung des CG-Car-Garantiemodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98
    Die Revision war zuzulassen, da zumindest die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zur Frage der unselbständigen Nebenleistung durch Verschaffung von Versicherungsschutz eine Entscheidung des BFH erfordert, nachdem ein Finanzgericht gegenteilig entschieden hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; vgl. rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 30. März 1998 II 240/97, Entscheidungen der Finanzgerichte-EFG-1998, 1292).
  • FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00

    Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers;

    Denn dieses sich aus den beiden Komponenten "Verschaffung des Versicherungsschutzes" und "Gewährung einer Eigengarantie" zusammensetzende Gesamtpaket hängt aus der Sicht des Kunden nicht unmittelbar mit der Fahrzeuglieferung zusammen, und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass sich die über die Garantievereinbarung abgesicherten Reparaturansprüche der Kunden auf die zeitgleich gekauften Fahrzeuge beziehen (so aber FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2001 3 K 128/98, EFG 2001, 1323, 1324, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: V R 67/01).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 1 K 2539/99

    Vergütung für Gebrauchtwagengarantie nicht umsatzsteuerpflichtig

    Durch die Verschaffung von Versicherungsschutz tritt deshalb unter den in den Streitjahren gültigen Garantiebedingungen beim Kfz-Händler hinsichtlich der vereinnahmten Garantieprämie Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 10 b UStG ein (so auch FG Nürnberg rkr. Urteil v. 30. März 1998, EFG 1998, 1292, Birkenfeld a. a. O., Köhler in Plückebaum-Malitzky Komm. zum UStG § 4 Nr. 10 Rdn. 53 und 55; a. A. FG Baden-Württemberg Urteil v. 27. Juni 2001, EFG 2001, 1323, Handzik in Offerhaus / Söhn / Lange Komm. zum UStG § 4 Rdn. 52 a).
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